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   OLG Frankfurt, 03.05.2022 - 20 W 65/22   

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https://dejure.org/2022,30947
OLG Frankfurt, 03.05.2022 - 20 W 65/22 (https://dejure.org/2022,30947)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.05.2022 - 20 W 65/22 (https://dejure.org/2022,30947)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Mai 2022 - 20 W 65/22 (https://dejure.org/2022,30947)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 857 Abs 6 ZPO, § 830 Abs 1 ZPO, § 29 GBO
    Grundbucheintragung der Pfändung einer verdeckten Eigentümergrundschuld

  • notar-drkotz.de

    Grundbucheintragung der Pfändung einer verdeckten Eigentümergrundschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 857 Abs 6 ZPO ; § 830 Abs 1 ZPO ; § 29 GBO
    Grundbucheintragung der Pfändung einer verdeckten Eigentümergrundschuld

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.2017 - V ZB 131/16

    Grundbuchsache: Nachweis für die Befugnis des Antragstellers zur Abgabe der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2022 - 20 W 65/22
    Ein etwaiges Bestehen eines gesetzlichen Löschungsanspruchs des Antragstellers gegen den Eigentümer würde daran nichts ändern (vgl. im Übrigen - für den hier nicht einmal vorliegenden - Fall der Pfändung und Überweisung des Zustimmungsrechts BGH NJW 2018, 710; OLG München Rpfleger 2017, 84, je zitiert nach juris; Demharter, a.a.O., § 27 Rz. 18).
  • OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 18/16

    Zur Pfändbarkeit des Zustimmungsrechts des Eigentümers auf Löschung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2022 - 20 W 65/22
    Ein etwaiges Bestehen eines gesetzlichen Löschungsanspruchs des Antragstellers gegen den Eigentümer würde daran nichts ändern (vgl. im Übrigen - für den hier nicht einmal vorliegenden - Fall der Pfändung und Überweisung des Zustimmungsrechts BGH NJW 2018, 710; OLG München Rpfleger 2017, 84, je zitiert nach juris; Demharter, a.a.O., § 27 Rz. 18).
  • OLG München, 20.10.2014 - 34 Wx 405/14

    Grundbuchsache: Voraussetzungen einer berichtigenden Eintragung der Pfändung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2022 - 20 W 65/22
    Sie erfolgt auf Antrag des Gläubigers, wenn dem Grundbuchamt durch Vorlage des Pfändungsbeschlusses in Ausfertigung und des Briefs die Grundbuchunrichtigkeit nachgewiesen ist (vgl. Senat a.a.O. und dazu ergänzend auch OLG München RPfleger 2015, 199, zitiert nach juris; BeckOK ZPO/Riedel, Stand: 01.03.2022, § 857 Rz. 22.3).
  • OLG Frankfurt, 01.12.2015 - 20 W 257/15

    Grundbuch: Eintragung Pfändung bei Briefrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2022 - 20 W 65/22
    Zum einen handelt es sich bei diesem Nachweis nicht um ein vollstreckungsrechtliches Erfordernis, zum anderen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Urkunden zu diesem Nachweis bereits existieren (vgl. zu einem weitgehend gleichgelagerten Sachverhalt: Senat, Beschluss vom 01.12.2015, 20 W 257/15, zitiert nach juris = BeckRS 2016, 04873, dort auch zur erforderlichen Bezeichnung der Art und Weise der Nachweisführung; vgl. auch allgemein Demharter, GBO, 32. Aufl., § 18 Rz. 11).
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